
Timo Laven
@timo_laven
PhD student | Academy of European Human Rights Protection | Constitutional Law & Legal History
@AcademyCologne @UniCologne
ID: 1608844455003492356
30-12-2022 15:16:33
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Wie geht es weiter mit Deutsche Wohnen & Co Enteignen und dem Abschlussbericht der Kommission? Timo Laven und ich schauen uns das #Vergesellschaftungsahmengesetz näher an und stellen dessen Sinnhaftigkeit in Frage (Teil 2 von 2).l Teil 1 von Katharina König & S. Oerke hier: verfassungsblog.de/eine-goldene-b…

Das Rahmengesetz des Berliner Senats ist verfassungsrechtlich irrelevant und wird nicht zu einer Klärung durch das BVerfG, sondern lediglich zu einer Verzögerung von Deutsche Wohnen & Co Enteignen führen. Das Gutachten von Anna Katharina Mangold, Christoph Möllers u.a. bleibt dennoch richtungsweisend.

heute mit Timo Laven und dem Verfassungsblog in der juristischen Presseschau von Legal Tribune Online (LTO) 🤗 (Katharina König und Sophie Oerkel sind mit ihrem 1. Teil natürlich ebenfalls vertreten) 👇 lto.de/recht/pressesc… verfassungsblog.de/vergesellschaf… verfassungsblog.de/eine-goldene-b…



Es war mir eine Freude, heute Abend ein Grußwort bei der @JTOER23 in der Bucerius Law School zu halten: Über Habitus und Fremdheitsgefühle in der Rechtswissenschaft, für mehr Zusammenhalt statt der impliziten Kommunikation über Statusfragen.


Äußerst lesenswertes Interview zum Habitus der Rechtswissenschaft, zur Möglichkeit von Bier und Hip Hop auf der Staatsrechtslehrertagung und zu mehr Pluralität in Wissenschaft und Praxis von Lamia Amhaouach-Lares und Felix Würkert mit Critique of Law.

Helmut Ridder hat Art. 21 II GG einst als „notständischen Fremdkörper“ bezeichnet, „der politische Opportunitätsmaßnahmen gegen legale politische Betätigung ermöglicht“. Warum wir uns eine so idealistische Sicht angesichts der AfD nicht mehr leisten können, erklärt Lorenz Wielenga.

Das VG Gelsenkirchen hält den Entzug von Bahar Aslan Lehrerlaubnis für vorläufig rechtswidrig. Die Begründung legt nahe, dass sich das auch im Hauptsacheverfahren bestätigen wird: Für Aslan positive Aspekte wurden nicht berücksichtigt, eine Gesamtabwägung fehlt.





Nun auch in Printform erschienen: Mein Beitrag zur Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf Art. 15 GG in der Kritische Justiz.

Asylsuchende sollen künftig kein Bargeld mehr bekommen, sondern Bezahlkarten. Warum dadurch Grundrechtsverletzungen drohen, zeigt JULIAN SEIDL (Julian Seidl ) in seinem Beitrag.


Der Bundesrechnungshof erneut an der Grenze zwischen vermeintlich neutraler Prüfung und politischer Stellungnahme. Kritik daran jetzt auch in der Süddeutsche Zeitung mit Stellungnahmen von Alexander Thiele Hanno Kube Georg Freiß und mir.

Ich freue mich sehr, dass mein Aufsatz für die JURA über Art. 15 GG erschienen ist. Der Aufsatz ist didaktisch aufgebaut und richtet sich vor allem an Studierende, die sich mit der zunehmend auch klausurrelevanten Norm auseinandersetzen wollen. De Gruyter Recht ▶️ LinkedIn #Vergesellschaftung

