
là-bas
@chat_a_la_tour
Bugs? ....... Yeah!
ID: 2873347054
12-11-2014 04:02:35
3,3K Tweet
55 Takipçi
69 Takip Edilen

Jörg Jörg @kachelmann anderswo: @realkachelmann hält offensichtlich Leute für dumm, die eine Frage zum Verständnis stellen. Und anstelle einer Antwort, blockt er sie, wenn sie dieses Verhalten peinlich finden. Doppelt peinlich. x.com/chat_a_la_tour…



Hans Jürgen Enzlinger "Wahrscheinlichkeit das Trennungs- gebot nicht einhalten zu können ist vor allem bei (...) außergewöhnlichen Konsumformen (z.B. Konsum von Cannabisblüten ohne Tabakbeimischung) deutlich erhöht." Achja? Tabakbeimischung ist Mischkonsum. Aber DEN verlangen die? So kaputt. #weedmob


HipHop Krähenbre 🌓 Friedjöd Notyourbusiness Deez Nina Warken Konstantin Grubwinkler Schon 2014 warnte der erfahrenste Arzt in Bezug auf #Cannabis-Medizin, Dr. Grotenhermen davor und schrieb "Lieber nie erwähnen, dass man mal irgendwann mit THC in Kontakt kam" in diesem Beitrag: Warum eine so genannte Cannabisabhängigkeit... hanfjournal.de/2014/02/10/war…





Wer der Meinung ist, dass sich viele Konsumenten als Patienten ausgeben, sollte nicht den Patienten das Leben schwerer machen, sondern den Zugang zu #Cannabis für den Freizeitgebrauch erleichtern. Cannabis wächst in Gärten, auf Balkonen usw. Wann endlich Fachgeschäfte? Bundesgesundheitsministerium

Online gibt es Ärzte, die Hanf verschreiben. Nina Warken will, dass die Leute physisch beim Arzt auflaufen. Welcher Arzt verschreibt es denn? Ich kenne keinen! Stattdessen bekommt man Nebenwirkungen verschrieben. Oder Abhängigkeit. Oder beides. Auf dem Land ist es noch schlimmer!

Fahruntüchtigkeit durch Hanf? Weniger Lenkkorrekturen? Nötig? Weniger konsequenter Einsatz des Gaspedals? Ist doch gut! Hoher Konsum höheres Fahrrisiko eingehen? "Bin bekifft, jetzt erstmal hohes Risiko!" Typisch, oder? Gabs denn nen Unfall im Simulator? cannareporter.eu/de/2025/07/29/…


Tilman Steffen Die hohe Quote an "Selbstzahlern" belegt keine Scheinpatienten, sondern ist einfach erklärt: § 3 MedCanG erlaubt die Verschreibung auch bei leichten Beschwerden, aber § 31 VI SGB V stellt sehr hohe Anforderungen an Kostenübernahme durch GKV (schwere Erkrankung; austherapiert).


