Wollte mal was für die Verfassungsfeine zeigen,werd die Richter bestimmen sollte: GG Art20(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Sagt mal, ihr Omas gegen Rechts, Leipzig, ihr lasst keinen Widerspruch zu ? Na logisch, echtejn Argumenten seid ihr ohne Rücksprache nicht gewachsen, scheint mir.