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Markus Lysser

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Selbständig denkender Pragmatiker, Bürgerlich, informiere mich bei rechten bis linken Medien, Christ, Follow me, follow you

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calendar_today14-11-2021 08:57:34

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Mini Serie "Ausschaffung" Folge 2 – Die neue 5-/10-Jahre-Schutzmauer Mit der EU-Richtlinie zieht ein gestuftes Schutzsystem für EU-Bürger in die Schweiz ein: 🔹 Bis 5 Jahre Aufenthalt: Ausschaffung nur bei Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit – mit strikter

Mini Serie "Ausschaffung"

Folge 2 – Die neue 5-/10-Jahre-Schutzmauer

Mit der EU-Richtlinie zieht ein gestuftes Schutzsystem für EU-Bürger in die Schweiz ein:

🔹 Bis 5 Jahre Aufenthalt: Ausschaffung nur bei Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit – mit strikter
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Mini Serie "Ausschaffung" Folge 3 – Nach dem EU-Paket: Ausschaffung nur noch auf Bewährung 🇨🇭 Vorher: – Katalogtaten → automatische Landesverweisung (5–15 Jahre) – Härtefallklausel selten – Bundesgericht entscheidet endgültig 🇪🇺 Nachher: – Keine Automatismen – Immer

Mini Serie "Ausschaffung"

Folge 3 – Nach dem EU-Paket: Ausschaffung nur noch auf Bewährung

🇨🇭 Vorher:
– Katalogtaten → automatische Landesverweisung (5–15 Jahre)
– Härtefallklausel selten
– Bundesgericht entscheidet endgültig

🇪🇺 Nachher:
– Keine Automatismen
– Immer
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Serie Justiz – EuGH und Schiedsgericht | Wochenrückblick Fakten 1–5 Kernpunkte der Woche: – Der EuGH ist kein Schiedsgericht, sondern Partei und Richter zugleich. – Das Bundesgericht bleibt formal oberste Instanz, verliert aber faktisch Hoheit. – Brüssel gibt vor, Bern vollzieht

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Im Geschäftsleben würde ein Vertrag, wo die Gegenpartei jederzeit neue Regeln festlegen kann, niemals abgeschlossen werden. Warum sollten wir einen solchen ausgerechnet mit der maroden EU abschliessen? NR Franz Grüter in der Luzerner Zeitung luzernerzeitung.ch/zentralschweiz…

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Serie Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 6 Im EWR besitzen EFTA-Staaten ein eigenes Gericht (EFTA Court). Es interpretiert EWR-Recht unabhängig, auch wenn Koordination mit dem EuGH besteht. Im Schweiz–EU-Modell fehlt dieser zweite Pfeiler. Auslegungsfragen

Serie   Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 6
 
Im EWR besitzen EFTA-Staaten ein eigenes Gericht (EFTA Court). Es   interpretiert EWR-Recht unabhängig, auch wenn Koordination mit dem EuGH   besteht. 
Im Schweiz–EU-Modell fehlt dieser zweite Pfeiler. Auslegungsfragen
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Serie Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 6 (Nachmittag) Fakten zum Vergleich: – EWR: zwei Pfeiler, eigenes EFTA-Gericht. – CH–EU: EuGH ist alleinige Auslegungsinstanz. – Folge: fehlende juristische Augenhöhe. *Quelle: EWR-Abkommen Art. 108*

Serie   Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 6 (Nachmittag)
 
    Fakten zum Vergleich:
    – EWR: zwei Pfeiler, eigenes EFTA-Gericht.
    – CH–EU: EuGH ist alleinige Auslegungsinstanz.
    – Folge: fehlende juristische Augenhöhe.
 
    *Quelle: EWR-Abkommen Art. 108*
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Serie Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 7 Die direkte Demokratie behält formell das letzte Wort, doch EuGH-Auslegungen begrenzen die Wirkung von Volksentscheiden in EU-bezogenen Bereichen. Ein Nein an der Urne kann Wirkung verlieren, wenn Vertragsrecht Vorrang

Serie   Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 7
 
Die direkte Demokratie behält formell das letzte Wort, doch   EuGH-Auslegungen begrenzen die Wirkung von Volksentscheiden in EU-bezogenen   Bereichen. 

Ein Nein an der Urne kann Wirkung verlieren, wenn Vertragsrecht   Vorrang
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Serie Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 7 (Nachmittag) Fakten zur Demokratiefrage: – EuGH-Auslegung wirkt in bilateralen Bereichen nach. – Volksentscheide können rechtlich begrenzt sein. – Vorrang des Vertragsrechts reduziert Spielraum. Quelle: Art. 138–142 BV

Serie   Justiz – EUGH und Schiedsgericht | Tag 7 (Nachmittag)
 
Fakten zur Demokratiefrage:
– EuGH-Auslegung wirkt in bilateralen Bereichen nach.
– Volksentscheide können rechtlich begrenzt sein.
– Vorrang des Vertragsrechts reduziert Spielraum.
 
Quelle: Art. 138–142 BV