Florian M. Kern
@FlorianMKern
Financial Economist, MoPo implementation nerd, Ted Lasso Fan, Techno-crat. Berlin/Frankfurt 🪩 Views must not be mistaken as the Bundesbank's, but are personal
12-07-2015 14:31:03
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Bei allem gebührenden Respekt vor Wolfgang Schmidt:
Niemand behauptet, die Zuständigkeit für aufsichtliche Maßnahmen läge beim BMF.
Hier ein Thread zur Frage, was dem BMF im Rahmen des Leerverkaufsverbots (LVV) für Aktien der Wirecard AG warum vorgeworfen wird. (1/20).Thomas Steinmann
Florian M. Kern Wenn ich es richtig sehe, dann hat die BaFin ihre Maßnahme auf Artikel 20 der unmittelbar geltenden EU-Verordnung Nr. 232/2012 (EU-LeerverkaufsVO) gestützt, also auf eine “ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen”. Da ist die Bundesbank - anders als /2
Florian M. Kern 2/ bei § 14 Abs. 1 S. 2 WpHG - nicht zu beteiligen. Oder siehst Du das anders? Ich sehe immer noch nicht, wie das BMF hier hätte intervenieren können oder sollen. In § 14 I 2 WpHG steht das notwendige Benehmen mit der Bundesbank ausdrücklich im Normtext bei “Nachteilen für /3