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Es lebe der Spatz

@EsSpatz

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calendar_today08-11-2019 18:21:21

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Rechtswidrig - nach SchädlingsbekämpfungsVO muss Rattengift verschleppungssicher ausgelegt werden. Die Fachfirmen ignorieren die Sicherheitsbestimmungen. Geschützte Arten werden vergiftet (strafbar), das hochtoxische Zeug kommt in Umwelt und Nahrungskette. Ratten tut das garnix.

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§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verbietet, besonders geschützte Arten zu töten bzw. das Tötungsrisiko signifikant zu erhöhen. Gem. § 71a Abs. 1 BNatSchG is strafbar, wer ein besonders geschütztes Tier tötet und dabei gewohnheits- oder gewerbsmäßig handelt, wie Fachfirmen.

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